Photovoltaik

Mit einer Photovoltaikanlage tragen Sie dazu bei, dass weniger CO2 produziert und die Umwelt geschont wird. Photovoltaik- bzw. Solaranlagen nutzen eine hochwertige, umweltfreundliche und langlebige Technik, die allerdings auch ihren Preis hat. Ärgerlich, wenn die teure Anlage z. B. durch ein Unwetter beschädigt oder gar zerstört wird. Deshalb ist es sinnvoll, eine Solaranlage zu versichern.

Die Photovoltaikversicherung leistet bei Beschädigung oder Verlust der Photovoltaikanlage oder Teilen davon, z. B. Tragekonstruktion, Trafos, Module, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Gleich- und Wechselstromverkabelungen sowie mobile und fest installierte Peripherie- und Überwachungsgeräte. Als Schadenursachen versichert werden können beispielsweise Bedienungsfehler, Brand, Explosion, Blitzschlag, Schmor- und Sengschäden, Überspannung, Kurzschluss, Hagel, Sturm, Frost, Marder-/Tierbiss, Diebstahl, Vandalismus und Sabotage.

Wissenswert:

Photovoltaikversicherungen gibt es als Einzelversicherung oder innerhalb der Wohngebäudeversicherung. Bei einem Schaden, der die Anlage und das Gebäude betrifft, hätten Sie dann nur mit einer Versicherung zu tun. Allerdings schließen einige Gebäudeversicherer den Schutz von Photovoltaikanlagen auch vollständig aus oder bieten nur geringe Leistungen. Vor allem den Ertragsausfall übernehmen nicht alle Wohngebäudeversicherer. Achten Sie insbesondere auf die sogenannte Allgefahrendeckung, die z. B. auch Bedienungsfehler einschließt.

Wichtig:

Wenn Sie in einer Wohnung wohnen und sich eine Photovoltaikanlage auf dem Balkon (sogenanntes Balkonkraftwerk) anschaffen möchten, ist im Schadenfall nicht die Wohngebäudeversicherung zuständig. Unter Umständen übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für Diebstahl oder Beschädigung. Ob Balkonkraftwerke zum versicherten Hausrat gehören, muss im Einzelfall beim Versicherer geprüft werden.

Unser Tipp:

Eine Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag kann bei der Photovoltaikversicherung miteingeschlossen werden, denn bei einer Reparatur der Anlage entgehen Ihnen als Betreiber auch Einnahmen, weil kein Strom erzeugt bzw. eingespeist wird.

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